Allgemeine Geschäftsbedingungen

Webcrema (Inhaber: Ahmet Sevim)

Gräfin-Imma-Str. 48, 44797 Bochum

1. Leistungen

1.1 Zu den Leistungen von Webcrema gehören die Beratung und Umsetzung von Maßnahmen hinsichtlich der Konzeption, dem Design und der Entwicklung von Internetseiten, Planung und Erstellung von Content (z. B. Texte, Bilder, ggf. Videos), Optimierung von Internetseiten für Suchmaschinen sowie Beratungs- und Serviceleistungen im Zusammenhang mit Content-Management-Systemen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

1.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, erbringt Webcrema alle in Ziffer 1.1 genannten Leistungen auf Grundlage einer Anzahlung in Höhe von 40 % des Angebotspreises sowie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

2. Konzeption

2.1 Webcrema erstellt ein Konzept für Struktur und Aufbau des Webauftritts oder berät zu bestehenden Konzepten.

2.2 Grundlage für das Konzept sind Informationen, die der Auftraggeber Webcrema im Rahmen eines Projektgesprächs zur Verfügung stellt. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, offene Punkte zeitnah zu klären.

2.3 Die Konzeption stellt – sofern Bestandteil eines Gesamtauftrags – eine eigenständige, abnahmefähige Leistungsphase dar. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllt sind. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB).

3. Webdesign und Layout

3.1 Webcrema entwickelt ein Design- und Layoutkonzept für die einzelnen Seiten des Webauftritts. Dieses umfasst die Darstellung aller Elemente (z. B. Schriftarten, Farben, Bildanordnung, Weißraum) anhand von grafischen Mustern. Inhalte wie Texte und Bilder werden vom Auftraggeber geliefert.

3.2 Voraussetzung für das Design ist ein abgestimmtes oder zur Verfügung gestelltes Konzept gemäß Ziffer 2.1.

3.3 Der Auftraggeber nennt vor Projektbeginn seine Designwünsche. Webcrema präsentiert bis zu drei Entwurfsrunden pro Designmuster. Änderungswünsche sind innerhalb von zehn Werktagen nach jeder Präsentation zu übermitteln. Weitere Entwürfe sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

3.4 Das Design ist ebenfalls eine abnahmefähige Leistungsphase. Die Abnahme darf bei Vorliegen der vertraglichen Anforderungen nicht verweigert werden. Bei vereinbarter Mehrzahl an Entwürfen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung.

4. Programmierung (inkl. Installation)

4.1 Webcrema entwickelt die Website gemäß dem abgestimmten Design mit HTML, CSS und gängigen Skriptsprachen (z. B. PHP, JavaScript). Die fertige Website wird auf dem durch den Auftraggeber bereitgestellten Webserver installiert.

4.2 Grundlage der Programmierung ist das freigegebene Design (Ziffer 3.1) sowie das Pflichtenheft.

4.3 Der Auftraggeber stellt den benötigten Server zur Verfügung und gewährt Zugänge spätestens zehn Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung.

4.4 Maßstab für die technische Umsetzung sind die grafischen Entwürfe sowie die Darstellung auf den vereinbarten Referenzgeräten.

4.5 Die Programmierung gilt als separate, abnahmefähige Leistungsphase. Die Abnahme erfolgt auf dem Kundensystem oder – bei Verzug – auf einem von Webcrema bereitgestellten Testsystem.

4.6 Änderungen am Quellcode durch Dritte schließen eine Gewährleistung aus.

5. Content Management

5.1 Beratungsleistungen zum CMS erfolgen auf Stundenbasis.

5.2 Das Einpflegen von Inhalten erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Anforderungen.

5.3 Inhalte werden vom Auftraggeber bereitgestellt, sofern nicht anders vereinbart. Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Inhalte wird gesondert berechnet.

5.4 Die Beschaffung von Inhalten (z. B. Stockbilder) durch Webcrema erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, wenn nicht anders vereinbart.

5.5 Das Einpflegen von Inhalten ist eine eigenständige, abnahmefähige Leistungsphase.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung und stellt alle notwendigen Materialien, Zugangsdaten und Inhalte rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung.

6.2 Arbeiten vor Ort werden vorher abgestimmt. Der Auftraggeber stellt die erforderliche Infrastruktur bereit.

6.3 Ansprechpartner sind von beiden Seiten zu benennen.

6.4 Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Mitarbeitende von Webcrema.

6.5 Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, können Fristen angepasst und Mehraufwand gesondert berechnet werden.

7. Abnahmen

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Werkleistungen nach Prüfung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

7.2 Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren. Bei Uneinigkeit sind beide Bewertungen aufzunehmen.

7.3 Mitarbeiter von Webcrema dürfen bei der Abnahme anwesend sein, sofern zumutbar.

8. Vergütung

8.1 Webcrema kann Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt in Rechnung stellen.

8.2 Änderungswünsche nach Abnahme werden zum vereinbarten Stundensatz zzgl. USt. abgerechnet.

8.3 Abrechnung erfolgt in Einheiten von 5 Minuten.

8.4 Auslagen für Geschäftsbesorgungen werden vom Auftraggeber erstattet.

8.5 Bei Projektpausen aus Kundengründen kann eine Zwischenrechnung von bis zu 50 % des Projektvolumens gestellt werden.

8.6 Bei dringendem Mehraufwand kann Webcrema im notwendigen Rahmen auch ohne vorherige Zustimmung handeln, wenn eine rechtzeitige Rücksprache nicht möglich ist.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

9.2 Webcrema kann gesetzliche Verzugszinsen verlangen, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

9.3 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind auf das gleiche Vertragsverhältnis beschränkt.

9.4 Die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Webcrema.

10. Nutzungsrechte

10.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vereinbarten Nutzung.

10.2 Die Rechteeinräumung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.

10.3 Webcrema darf am Ende des Impressums oder im Footer auf die Leistungserbringung hinweisen. Die Entfernung dieses Hinweises ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

10.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte setzt vollständige Zahlung voraus.

11. Haftung

11.1 Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind Schäden aus Körperverletzung, Garantie, Produkthaftung.

11.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Webcrema bei Fahrlässigkeit nur im Rahmen des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

11.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

12. Einsatz Dritter

12.1 Webcrema darf Subunternehmer beauftragen. Diese stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Kunden.

12.2 Entspricht deren Verhalten nicht den Anforderungen, wird Webcrema Maßnahmen ergreifen.

12.3 Der Auftraggeber darf den eingesetzten Dritten keine Weisungen erteilen.

13. Lieferbedingungen & Verzug

Verbindliche Termine müssen schriftlich vereinbart werden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Kundeneinfluss oder Dritte verlängern die Fristen entsprechend.

14. Abwerbeverbot

Während und ein Jahr nach Projektende ist es untersagt, Mitarbeitende der jeweils anderen Partei abzuwerben. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters fällig.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Gerichtsstand ist Bochum, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

15.2 Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB wirksam. Es gilt die gesetzliche Regelung anstelle der unwirksamen Klausel.